Eine Minderung ist ein juristischer Begriff, sie kann vereinbart werden.
Die Wertminderung (auch Minderwert) wird durch den Sachverständigen berechnet.
Der eventuell verbleibende Wertverlust wird als Wertminderung bezeichnet, in der Fachliteratur als Minderwert. Der Minderwert ist ein fiktiver Wert. Er soll berücksichtigen, dass eine Sache nach einer notwendigen Reparatur einen geringeren Marktwert hat. Zu unterscheiden sind der technische und der merkantile Minderwert.
Ein technischer Minderwert liegt vor, wenn es nicht möglich ist, die Sache wieder in denselben technisch funktionsfähigen Zustand zu versetzen, den es vor der Schädigung hatte. Es bleibt also noch ein Schaden zurück, der nicht baulich ausgeglichen werden kann.
Der merkantile Minderwert bezieht sich auf den theoretischen Wertverlust, welcher beim Verkauf der Sache anfallen würde. Unter dem Aspekt, dass zwei identische Sachen auf dem Markt angeboten werden, erzielt die ungeschädigte Sache in aller Regel einen besseren Verkaufspreis, als die reparierte.
Die Frage nach Verantwortlichkeiten bei mehreren Beteiligten kann durch den Sachverständigen in einer Quotierung ermittelt werden, zum Beispiel durch eine Nutzwertanalyse mittels Zielbaummethode.