Frei bewitterte Teile einer Holzbrücke sind mit besonderem Augenmerk für den konstruktiven Holzschutz auszuführen.
Die Ausführung auf dem Foto ist nicht gemäß den anerkannten Regeln der Technik. Der Denkmalschutz forderte zunächst historische Nachbildungen, die sich allerdings nicht bewährt haben.
Hier sind klärende Gespräche mit allen Verantwortlichen wichtig!