anerkannte Regeln der Technik

Die Qualität einer Bauleistung wird im Wesentlichen danach beurteilt, ob sie den allgemein anerkannten Regeln der Technik entspricht.
 
Die allgemein anerkannten Regeln der Technik sind so definiert, dass es sich um technische Regeln handelt, die 
in der Wissenschaft als theoretisch richtig anerkannt sind
   und
im Anwendungskreis maßgeblichen, nach dem neuesten Erkenntnisstand vorgebildeten Techniker durchweg bekannt sind
   und
aufgrund fortdauernder praktischer Erfahrungen als technisch geeignet, angemessen und notwendig anerkannt sind. 
(nach Ingenstau/Korbion) 
 
Gemäß der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB) wird im allgemeinen Sprachgebrauch von den (anerkanntenRegeln der Technik gesprochen. 
 
Zu unterscheiden ist zwischen 
dem Stand der Wissenschaft bei höchstem Sicherheitsniveau, 
  z.B. beim Bau von Atomkraftwerken, 
dem Stand der Technik bei erhöhtem Sicherheitsbedarf und 
den Regeln der Technik, die üblicherweise im Bauwesen zugrunde zu legen sind.